Allgemeine Geschäftsbedingungen von König Immobilien Service
Vorbemerkung
Wir, von König , widmen uns der Erfüllung unserer Makleraufträge mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der §§ 652 ff. BGB, im Einklang mit den allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unsern Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde.
§ 1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise und/oder damit im Zusammenhang stehender Informationen (nachfolgend die „Informationen“ genannt) sind ausschließlich für unsere Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der König an Dritte weitergegeben werden. Die Auftraggeber dürfen die Informationen ausschließlich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Im Falle einer unbefugter Weitergabe und/oder einer vertragswidrigen Nutzung der Informationen haben wir, die Firma König, Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensanspruchs behalten wir uns vor.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb sieben Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass König zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der
Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 b) und c) DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
(z.B. Angebotserstellung), zum Zweck einer sich eventuell anschließenden
Vertragsdurchführung und zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten.
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Ohne die Erhebung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der o.g. Zwecke
nicht oder nicht vollständig möglich.
Ihre Daten werden lediglich dann an Dritte übermittelt, soweit dies für die o.g. Zwecke mit
Ihnen erforderlich ist (z.B. Steuerberater, Postdienstleister, Materialprüfungsstelle). Sofern
keine besonderen gesetzlichen (z.B. steuerrechtlichen) Aufbewahrungspflichten bestehen,
werden die Daten gelöscht, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Aufzeichnungen und Gutachten sind nach § 14 SVO der Handwerkskammer Südwestfalen
zehn Jahre aufzubewahren.
§ 4 Vertragsabschluss / Provision
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) durch unsere Vermittlung und /oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist zahlbar sieben Tage nach Rechnungserteilung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern dann der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Die Provisionssätze richten sich nach dem am Ort der Immobilie üblichen Provisionssatz, soweit im Hauptvertrag nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.
§ 5 Haftungsbeschränkungen / Schadensersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind. Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeit Aufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt drei Jahre.
§ 6 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftragsgeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Doppeltätigkeit
Die Firma ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Aufhebung, Änderung oder Ergänzungen dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DGuSV Zertifizierter Sachverständiger Marco König
Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung
dargelegte Aufgabe der Berichterstattungen.
2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Sie vom Sachverständigen ausdrücklich unterschrieben werden.
Rechte und Pflichten
1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den
geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
3. Der Sachverständige kann, ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers,
folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendige Dinge veranlassen:
Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 70 km (ab Büroadresse des Sachverständigen).
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen notwendigen, sowie
gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum
Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den
Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.
Hilfskräfte
Der Sachverständige ist verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann der Sachverständige nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit dem Sachverständigen, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von € 250.- im Einzelfall. höchstens jedoch bis zur Höhe von 10% der Auftragssumme.
Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Weitere Sachverständige
Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
Terminvereinbarung
Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen.
Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
Schweigepflicht
1. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.
2. Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann
befugt, wenn dies Aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Urheberrecht
1. Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden.
Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
2. Der Sachverständige hat an dem von ihm erstellten Gutachten ein Urheberrecht.
Auskunftspflicht
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Sachverständigen Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind, sowie über den neusten Stand des Gutachtens.
Vergütung des Sachverständigen
1. Grundlage für die Vergütung des Sachverständigen sind die einschlägigen
Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB, sowie die
getroffenen Vereinbarungen des Gutachtervertrags.
2. Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Gutachtervertrag anzugeben. Der Sachverständige ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
3. Der Sachverständige hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4. Die volle Gebühr wird vor Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
5. Die Gebührenrechnung des Sachverständigen kann entweder nach dem Objektwert fest
vereinbart werden oder richtet sich bei Gerichtsgutachten nach denen in der JVEG Bauwesen 4.3
6. Im Einzelfall kann der Sachverständige diese Gebühren bis zu 30% überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es einem umfangreichen Literaturstudium bedarf oder ein besonderer Einsatz des Sachverständigen gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).
7. Die Leistungen des Sachverständigen, sowie Auslagen, die der Sachverständige in
Rechnung stellt, unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen
1.Die Zahlung kann in Bar , EC-Karte oder per Rechnung erfolgen
2.Bei Raumluftproben ist der Summenbetrag vor Ort zu erbringen.
3.Der Gutachter hat das Recht den Bericht oder das Gutachten erst nach begleich der Rechnung zu versenden.
4. bei Gutachten ohne Laborproben ist der Rechnungsbetrag mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachterrechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Sachverständigen durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Sachverständige befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB) zu verlangen.
Haftung
1. Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig
davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche
Anspruchsgrundlage handelt.
2. Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten
beruhen- gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine
Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. §939 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
3. Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die
persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.
Kündigung
1. Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner
Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger
Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.
Erfüllungsort
Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz des Sachverständigen.
Schlussbestimmungen
1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
Honorarliste für Tätigkeiten innerhalb Deutschlands
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt aufgrund der nachfolgenden Honorarliste. Dem Gutachtervertrag liegen die Vertragsbedingungen für Sachverständigen-Leistungen zugrunde.
Nettopreise
Preise verstehen sich zuzüglich eventuell notwendiger Übernachtungskosten und
Spesen, sowie zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt nach gerundeten Stunden.
Je nach Umfang des Auftrages erhalten Sie nach dem Ortstermin eine
Abschlagrechnung in Höhe von ca. 75% der voraussichtlich anfallenden Kosten oder
nach Fertigstellung des Gutachtens eine Schlussrechnung mit den angefallenen
Kosten. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird das Gutachten umgehend erarbeitet bzw.
per Post an Ihre Anschrift versandt.
Beratungsleistungen:
Beratungsleistungen werden analog der Honorarvereinbarung für Privatgutachten
bzw. bei länger anhaltender und fortdauernder Leistung individuell vereinbart.
Allgemein:
Ich behalte mir vor, Privatgutachten per Nachnahme zu versenden!
Bilder und Schriftsätze werden digital gesichert.