Honorarordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachverständigenbüro Marco König| Mühlenweg 12 · 58579 Schalksmühle

Telefon: +49 1520 6847056 · E-Mail: baugutachter@mail.de

💶 Preisübersicht & Honorarordnung

Stand: 11. September 2026. Alle ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die mit „ab“ gekennzeichneten Honorare gelten für einen üblichen Untersuchungs- und Bearbeitungsumfang. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein auf das Objekt abgestimmtes Angebot.

⏱️ Beratung und Sachverständigenleistungen
Leistung Gesamtpreis
Sachverständigenleistung nach Zeitaufwand
Ortsbesichtigung, Beratung, Aktenstudium, Auswertung, Stellungnahmen und Gutachtenerstellung, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt.
Gerichtliche Tätigkeit oder Zeugentermin
Gerichtstermine und gerichtliche Stellungnahmen, soweit keine gesetzliche Vergütung vorrangig anzuwenden ist.
148,75 € / Std. zzgl. notwendiger Reise- und Auslagenkosten
Ergänzende Stellungnahme oder Nachbesichtigung
Ergänzende fachliche Stellungnahmen, Zweitmeinungen oder Nachkontrollen nach tatsächlichem Zeitaufwand.
142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt.
🏠 Kaufberatung, Immobilienbegleitung und Abnahmen
Leistung Gesamtpreis
Vor-Ort-Begehung ohne schriftlichen Bericht
Besichtigung und mündliche fachliche Einschätzung vor Ort. Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.
142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt.
Vor-Ort-Kurzanalyse mit schriftlichem Bericht
Vor-Ort-Besichtigung, fachliche Bewertung und kompakte schriftliche Ausarbeitung der wesentlichen Feststellungen.
ab 593,81 € inkl. 19 % MwSt.
Immobilienbegleitung mit schriftlichem Bericht
Technische Objektprüfung, fachliche Einschätzung des erkennbaren Gebäudezustands und schriftlicher Bericht.
ab 535,50 € inkl. 19 % MwSt.
Kaufberatung mit Sanierungseinschätzung
Technische Objektprüfung, schriftlicher Bericht und überschlägige Einordnung des erkennbaren Sanierungsbedarfs.
ab 702,10 € inkl. 19 % MwSt.
Bauabnahme Einfamilienhaus
Ortsbesichtigung und schriftliches Abnahmeprotokoll. Größere oder technisch aufwendige Objekte nach Angebot.
ab 940,10 € inkl. 19 % MwSt.
Handwerkerabnahme inkl. Kurzprotokoll
Technische Abnahme eines überschaubaren Gewerks einschließlich kurzem schriftlichem Protokoll.
ab 464,10 € inkl. 19 % MwSt.
Handwerkerabnahme inkl. Rechnungskontrolle
Technische Abnahme mit Prüfung von Rechnung, Angebot und erkennbaren Mengen- oder Leistungsabweichungen.
ab 583,10 € inkl. 19 % MwSt.
🦠 Schimmel, Feuchtigkeit und Gebäudediagnostik
Leistung Gesamtpreis
Schimmel- und Feuchteursachenanalyse vor Ort
Feuchte- und Ursachenbewertung vor Ort. Laboruntersuchungen und ausführliches schriftliches Gutachten nur bei zusätzlicher Beauftragung.
ab 535,50 € inkl. 19 % MwSt.
Schimmelgutachten inkl. Feuchtemessung und Thermografie
Ursachenanalyse mit Feuchtemessung, Thermografie und schriftlicher sachverständiger Ausarbeitung.
ab 636,65 € inkl. 19 % MwSt.
Schimmelgutachten inkl. Raumluftprobe – 1 Raum
Ursachenanalyse, Raumluftprobe für einen Raum, Außenluftreferenz, Laboruntersuchung und schriftliches Gutachten.
ab 702,10 € inkl. 19 % MwSt.
Schimmelgutachten inkl. Raumluftproben – 2 Räume
Ursachenanalyse, Raumluftproben für zwei Räume, Außenluftreferenz, Laboruntersuchung und schriftliches Gutachten.
ab 773,50 € inkl. 19 % MwSt.
Schimmel-Material- oder Klebefilmprobe als Zusatzleistung
Zusätzliche Probe innerhalb eines bereits beauftragten Untersuchungstermins einschließlich Laborbewertung.
ab 142,80 € je Probe
Zusätzliche Schimmel-Raumluftprobe
Zusätzliche Raumluftprobe innerhalb eines bestehenden Schimmelauftrags.
ab 107,10 € je zusätzliche Probe
KRL-Messung mit Datenlogger
Messaufbau, Datenerfassung, Auswertung und schriftliche fachliche Bewertung.
ab 416,50 € inkl. 19 % MwSt.
Wasserschadengutachten
Schadenaufnahme, erforderliche Messungen, Dokumentation und sachverständige Bewertung.
ab 892,50 € abhängig von Schaden und Objektumfang
🧪 Raumluft- und Schadstoffuntersuchungen
Leistung Gesamtpreis
Formaldehyd-Raumluftmessung inkl. Gutachten
Fachgerechte Probenahme, Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
ab 654,50 € inkl. 19 % MwSt.
Holzschutzmittel / PCP / Lindan / PCB – 12-Stunden-Raumluftmessung inkl. Gutachten
Fachgerechte 12-Stunden-Langzeitmessung auf typische Holzschutzmittel und PCB mit zwei erforderlichen Ortsterminen zum Aufstellen und Abholen der Probenahmeeinrichtung, Laboranalyse, sachverständiger Auswertung und schriftlichem Gutachten. Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
ab 940,10 € inkl. 19 % MwSt.
Hausstaubuntersuchung Permethrin / Holzschutzmittel
Fachgerechte Hausstaubprobenahme, Laboranalyse, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
ab 654,50 € inkl. 19 % MwSt.
PAK-Raumluftuntersuchung inkl. Gutachten
Probenahme, Laboranalyse und sachverständige schriftliche Bewertung.
ab 702,10 € inkl. 19 % MwSt.
VOC/SVOC-Raumluftuntersuchung inkl. Gutachten
Umfangreiche Raumluftuntersuchung auf VOC/SVOC einschließlich Probenahme, Laboranalyse und sachverständiger Bewertung.
ab 856,80 € inkl. 19 % MwSt.
Fertighaus-Kombiuntersuchung – 12 Stunden
Kombinierte Fertighausuntersuchung mit 12-Stunden-Langzeitmessung auf typische Holzschutzmittel/PCB sowie zusätzlicher Formaldehyd- und Schimmeluntersuchung. Einschließlich der erforderlichen Ortstermine zum Aufstellen und Abholen, Laboranalysen, sachverständiger Gesamtauswertung und schriftlichem Gutachten. Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
ab 1.059,10 € entspricht 890,00 € netto inkl. 19 % MwSt.
Raumluft-Komplettuntersuchung
Umfangreiche kombinierte Schadstoffuntersuchung einschließlich Laboranalysen und sachverständiger Gesamtbewertung.
ab 1.178,10 € inkl. 19 % MwSt.
Zusätzliche Raumluftprobe im bestehenden Auftrag
Zusätzliche Probe innerhalb eines bereits beauftragten Untersuchungstermins.
ab 142,80 € je zusätzliche Probe
Komplette Untersuchungsleistung: Die genannten Preise umfassen den im jeweiligen Angebot beschriebenen Gesamtumfang einschließlich Probenahme, Laboruntersuchung, sachverständiger Auswertung und schriftlichem Gutachten. Fahrtkosten werden, sofern nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten, gesondert berechnet.
🧱 Materialproben und Schadstoffanalysen
Leistung Gesamtpreis
Asbest-Materialprobe inkl. Bewertung
Materialentnahme, Laboranalyse und sachverständige schriftliche Bewertung.
ab 464,10 € inkl. 19 % MwSt.
PAK-Materialprobe inkl. Bewertung
Materialentnahme, Laboranalyse und sachverständige schriftliche Bewertung.
ab 416,50 € inkl. 19 % MwSt.
PCB/Holzschutzmittel-Materialprobe inkl. Bewertung
Materialentnahme, Laboranalyse und sachverständige schriftliche Bewertung.
ab 464,10 € inkl. 19 % MwSt.
KMF-Materialprobe inkl. Bewertung
Materialentnahme, Laboranalyse und sachverständige schriftliche Bewertung.
ab 464,10 € inkl. 19 % MwSt.
Weitere Materialprobe im selben Auftrag
Zusätzliche Materialprobe im Rahmen eines bereits beauftragten Ortstermins.
ab 226,10 € je zusätzliche Probe
🏛️ Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten
Leistung Gesamtpreis
Kurzgutachten zur Immobilienbewertung
Schriftliche überschlägige Immobilienbewertung ohne förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
ab 595,00 € inkl. 19 % MwSt.
Verkehrswertgutachten Einfamilienhaus nach § 194 BauGB
Förmliches schriftliches Verkehrswertgutachten. Das endgültige Honorar richtet sich nach Objekt, Unterlagenlage und Bewertungsaufwand.
ab 1.785,00 € inkl. 19 % MwSt.
Verkehrswertgutachten Mehrfamilienhaus nach § 194 BauGB
Förmliches schriftliches Verkehrswertgutachten für Mehrfamilienhäuser und größere Wohnobjekte.
ab 2.618,00 € inkl. 19 % MwSt.
Gewerbliche oder steuerliche Wertermittlung
Gutachten mit erhöhtem Prüf-, Dokumentations- und Bewertungsumfang.
ab 2.975,00 € inkl. 19 % MwSt.
Der konkrete Leistungsumfang und das endgültige Honorar richten sich nach Objektart, Größe, Unterlagenlage, Bewertungsanlass und erforderlichem Wertermittlungsverfahren. Maßgeblich ist das vor Auftragserteilung übermittelte Angebot.
🔍 Schadens-, Mängel- und Versicherungsgutachten
Leistung Gesamtpreis
Schadens- oder Mängelbegutachtung mit schriftlichem Bericht
Untersuchung einzelner Schäden oder Mängel einschließlich Dokumentation, fachlicher Bewertung und schriftlicher Ausarbeitung.
ab 535,50 € inkl. 19 % MwSt.
Umfangreiches Schadensgutachten
Schriftliches Gutachten bei mehreren Räumen, Bauteilen, Schadensbildern oder beteiligten Gewerken.
ab 892,50 € inkl. 19 % MwSt.
Versicherungsgutachten und Schadenregulierung
Schadenaufnahme, technische Bewertung, Dokumentation und schriftliches Sachverständigengutachten.
ab 892,50 € inkl. 19 % MwSt.
Beweissicherung
Schriftliche und fotografische Dokumentation des baulichen Zustands vor, während oder nach Bauarbeiten.
ab 773,50 € inkl. 19 % MwSt.
⚡ Energieausweise
Leistung Gesamtpreis
Verbrauchsausweis Wohngebäude
Bei vollständigen und verwertbaren Verbrauchsdaten.
ab 178,50 € inkl. 19 % MwSt.
Bedarfsausweis Wohngebäude
Einschließlich erforderlicher Datenerhebung.
ab 416,50 € inkl. 19 % MwSt.
Energieausweis Mehrfamilienhaus
Grundpreis abhängig von Größe und Unterlagenumfang.
ab 535,50 € inkl. 19 % MwSt.
Energieausweis Gewerbe / Halle
Grundpreis abhängig von Gebäudeart und Unterlagenumfang.
ab 952,00 € inkl. 19 % MwSt.
🚗 Fahrt- und Nebenkosten
Leistung Gesamtpreis
Fahrtkosten Pkw
Berechnung nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab Geschäftssitz und zurück, soweit die Fahrtkosten nicht bereits im Festpreis enthalten sind.
0,952 € / km Gesamtpreis inkl. 19 % MwSt.
Besondere Auslagen und Fremdkosten
Beispielsweise behördliche Auskünfte, kostenpflichtige Unterlagen, Sonderversand oder zusätzlich beauftragte externe Leistungen.
nach Aufwand nur nach Vereinbarung oder soweit erforderlich
Allgemeiner Hinweis: Festpreise umfassen ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Nicht vorhersehbare oder nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet. Maßgeblich ist stets die individuelle schriftliche Honorarvereinbarung.

📜 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. September 2026

§ 1 Vertragsgegenstand und Verwendungszweck

  1. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung beschriebene Sachverständigenleistung.
  2. Die Leistung wird ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck erstellt. Änderungen des Verwendungszwecks sind dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Durchführung des Auftrags

  1. Der Sachverständige führt den Auftrag unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der vereinbarten Aufgabenstellung aus.
  2. Weisungen, die zu einem fachlich unrichtigen oder irreführenden Ergebnis führen würden, sind für den Sachverständigen nicht verbindlich.
  3. Feststellungen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren und mit den vereinbarten Methoden untersuchbaren Gegebenheiten.
  4. Verdeckte Bauteile werden nur untersucht, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch sowie rechtlich zulässig ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ermöglicht den erforderlichen Zugang zum Begutachtungsobjekt und weist auf bekannte Gefahren, Schadstoffe, Vorschäden, Umbauten oder sonstige Besonderheiten hin.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben entstehen, können zusätzlich berechnet werden, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.

§ 4 Hilfskräfte, Laboratorien und weitere Fachleute

  1. Der Sachverständige darf für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten geeignete Hilfskräfte sowie fachlich geeignete Laboratorien einsetzen.
  2. Soweit Fremdleistungen nicht bereits Bestandteil eines vereinbarten Festpreises sind, werden sie vor der Beauftragung abgestimmt.
  3. Unaufschiebbare geringfügige Fremdkosten dürfen bis zu 250,00 € einschließlich Umsatzsteuer veranlasst werden, wenn sie zur sachgerechten Auftragsbearbeitung erforderlich sind.
  4. Die Einschaltung weiterer selbstständiger Fachgutachter erfolgt grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.

§ 5 Termine und Bearbeitungsfristen

  1. Termine und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Unterlagen, Zugänge, Laborergebnisse oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig vorliegen oder Umstände eintreten, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat.

§ 6 Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. Der Sachverständige behandelt die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur Durchführung des Auftrags verarbeitet.

§ 7 Urheberrecht und Verwendung der Arbeitsergebnisse

  1. Der Auftraggeber darf Gutachten, Berichte, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse nur für den vereinbarten Verwendungszweck nutzen.
  2. Eine auszugsweise Veröffentlichung, inhaltliche Veränderung oder Verwendung für einen anderen Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Weitergabe eines unveränderten Arbeitsergebnisses an die im Auftrag benannten Empfänger bleibt zulässig.

§ 8 Honorar, Zahlung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Maßgeblich sind das individuell vereinbarte Honorar und der schriftlich bestätigte Leistungsumfang.
  2. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Sachverständige kann angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen.
  4. Bei Laboruntersuchungen kann die Zahlung spätestens am Tag der Probenahme vereinbart werden.
  5. Der Sachverständige darf die Herausgabe des vollständigen Gutachtens oder Berichts bis zur Begleichung fälliger, unbestrittener Forderungen aus demselben Auftrag zurückbehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 9 Haftung

  1. Der Sachverständige haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
  5. Für fachliche Bewertungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruhen, haftet der Sachverständige nicht, soweit die Unrichtigkeit für ihn nicht erkennbar war.

§ 10 Kündigung

  1. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  2. Im Fall einer Kündigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und entstandenen, nicht mehr vermeidbaren Fremdkosten zu vergüten.
  3. Die Kündigung soll aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Der Sachverständige ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Sachverständigen Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.