Gutachten

Oft genug führen nicht oder mangelhaft dokumentierte Schäden an Bauwerken zu Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerksbetrieben bzw. Versicherungsnehmern und Versicherern.
Beweissicherungsgutachten und eine detaillierte Dokumentation sind hier unerlässlich und helfen ggf. bereits behobene Schäden im Nachhinein zu rekonstruieren.
Bei Baumaßnahmen geben eigenmächtige Ausführungen von Bauunternehmen immer wieder Anlass zu Streit, ob die Ausführung fachgerecht ist oder geändert werden muss.
Hier können wir ein objektives Gutachten erstellen und Lösungsansätze liefern.
Treten Schäden an Gebäuden auf, so sind die Kosten bzgl. der Instandsetzung derselben, für Laien in der Regel nicht abschätzbar. Streitigkeiten mit Versicherern und ausführenden Handwerksbetrieben erscheinen unlösbar.
Hier bedarf es der Einschätzung eines Sachverständigen der die Zusammenhänge der Baukonstruktion durchblickt.
Gerne bieten wir ihnen auch Gutachten bzw. Zustandsbeschreibungen zu anderen Fragestellungen wie etwa die Dokumentation eines etwaigen Sanierungsstaus beim Erwerb einer Immobilie. Energetische und anlagentechnische Einschätzung des Gebäudes, baubegleitende Maßnahmen, Baubegleitung, Abnahme von Mietobjekten.
Verkehrswert Gutachten
Ausführliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Bei einem ausführlichem Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie.

Zwingend notwendig für alle Fälle in denen eine rechtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden ist, bspw.:

Wenn das Finanzamt eine zu hohe Ansetzung des Immobilienwertes vornimmt, was eine direkte Auswirkung auf die bspw. Erbschaftssteuer nach sich zieht, ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten unumgänglich.
Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht).
Finanzamt – für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis (Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich). In vielen Fällen setzt das Finanzamt, aber auch Ihr Steuerberater den Bodenwert im Verhältnis zum Gebäudewert falsch – sprich: zu hoch – an. Damit verlieren Sie viel Geld.
Betreuungsverfahren – Betreuer und/oder Gericht benötigen bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten.
Nachlassverfahren – Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen ein Verkehrswertgutachten.
Erbschafts- und Schenkungssteuer zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
Ehescheidung / Zugewinnausgleich.
Zwangsversteigerung.
Erbauseinandersetzungen.
etc.



Gerichtsgutachten

... dienen der Beantwortung einer Beweisfrage (Beweisbeschluss),
über die das Gericht mangels eigener Sachkunde objektive und unabhängige 
Klärung benötigt. Sie werden im Auftrag von Gerichten oder der
Staatsanwaltschaft erstellt und als Sachverständigenbeweis in Strafverfahren
(§§ 72 ff StPO) oder Zivilverfahren (§§ 402 ff ZPO) verwendet.


Privatgutachten (Parteigutachten)

... sind Gutachten im Auftrag einer Firma oder Privatperson, wie z.B.
Gutachten für Investitionsentscheidungen, Projektvorbereitende (z.B.
Machbarkeitsstudien) und projektbegleitende Gutachten.
Privatgutachten können in streitbaren Angelegenheiten auch zur
Abschätzung der Aussichten eines Gerichtsprozesses und zur späteren
Verwendung als Parteigutachten im Prozess in Auftrag gegeben werden.


Wertgutachten

... dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer technischen
Anlage (Rechenzentrum) oder einer Software (z.B. nach kundenspezifischen
Anpassungen ...). Wertgutachten sind beispielsweise bei
Unternehmensübertragungen, Erbfällen, Insolvenzen, Fusionen, im Rahmen
einer Due Dilligence etc. notwendig.

Versicherungsgutachten

... sind ein Sonderfall der Privatgutachten. Sie werden in der Regel von
Versicherungen in Auftrag gegeben und im Rahmen der Schadensregulierung
benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten z.B. folgende
Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der
Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die
Schadensbeseitigung.

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